Das Umweltschutzgesetz wird revidiert, um die Kreislaufwirtschaft voranzutreiben. Möchten KMUs wettbewerbsfähig bleiben, müssen sie sich mit der Thematik auseinandersetzen. Die Folgen werden für Schweizer Unternehmen spürbar sein.
Für exportierende Unternehmen ist es schon länger klar; die Kreislaufwirtschaft kommt. Denn die EU hat vorgelegt und neue gesetzliche Rahmenbedingungen etabliert. Im Fokus stehen besonders ressourcenintensive Branchen wie z.B. Kunststoffe, Textil und Elektronik 1). Anders als früher wird in der Gesetzgebung nicht nur die Entsorgung, sondern auch die Herstellung der Produkte berücksichtigt mit dem Ziel, das Abfallaufkommen zu reduzieren. Das hat Konsequenzen für die Wirtschaft, denn es wird zu neuen Anforderungen führen, z.B. bezüglich Reparierbarkeit eines Produktes.
Nun ist das Thema auch in der Schweiz angekommen. Nachdem immer mehr Einzelvorstösse eingebracht wurden, hat der Nationalrat die Parlamentarische Initiative (20.433) lanciert, wonach das Umweltschutzgesetz revidiert werden soll mit dem Ziel, eine Kreislaufwirtschaft in der Schweiz einzuführen.
Ein Auszug aus der aktuellen Vorlage zeigt heute schon, wo es morgen hingeht:
Neu können Anforderungen an Produkte gestellt werden, z.B. bezüglich Reparierbarkeit, Lebensdauer, Verwertbarkeit.
Spezifisch in der Baubranche können Anforderungen an die Verwendung von Baustoffen und die Rückbaubarkeit von Bauwerken gestellt werden.
Es werden Branchenlösungen gestärkt, was dazu führen kann, dass sich zunehmend Branchen zu organisieren beginnen
Die Vorlage erfährt eine breite Unterstützung der Wirtschaft, denn sie wird für die Schweizer Wirtschaft wichtige Veränderungen ermöglichen. Sie wurde demnach auch vom Nationalrat an den Ständerat überwiesen, der die Vorlage aktuell diskutiert.
Es wird sich zeigen, zu welchen Schlüssen der Ständerat in seinen Diskussionen kommt. Eines ist aber absehbar: bei der breiten Unterstützung ist die Wahrscheinlichkeit eines revidierten Umweltschutzgesetzes hoch.